Da bist Du leider auf dem Holzweg! Das sind Fakten welche sich auch beweisen lassen. Nur werde ich Dir meine eigenen Aktenzeichen nicht mitteilen.
Gerichtsurteile - auch von Obergerichten - sind eh nicht bindend ... und die darin geäußerten Rechtsauffassungen haben im Prinzip nur Gültigkeit für den konkreten Fall, der entschieden wird.
Es ist aber so, dass sich i.d.R. andere, vor allem unterinstanzliche Gerichte, an den Gründen für die Entscheidung in einer bestimmten Rechtsfrage orientieren ... zwingend ist das aber nicht.
Das hat aber nichts mit den Bundesländern zu tun ... beim §86a geht es um Strafrecht ... und das ist Bundesrecht.
Im Verwaltungsrecht kann es durchaus in verschiedenen Bundesländern verschiedene Rechtslagen geben.
Bindend sind nur BVerfG-Urteile gem. § 31 BVerfGG: "Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden."
Bearbeitet von AlterFritz, 20.05.2017 - 22:00.