Wenn ich nicht völlig bescheuert bin ,dann hat der Beitragsersteller meines Erachtens nach klipp und klar sein Vorhaben erläutert .
Er will weder auf einem BD sondeln ,noch hat er dafür von irgendjemanden - egal ob Eigentümer oder Pächter - eine Erlaubnis erhalten die dieser Irgendjemand mangels Zuständigkeit gar nicht genehmigen könnte.
BDs heißen in Baden-Württemberg "Kulturdenkmäler", von daher sollte der Fall klar sein. Wenn er in der Nähe einer römischen Siedlung sondeln will, hat er die Absicht entsprechende Funde zu machen, dementsprechend betreibt er "Nachforschungen mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken" (§21).