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Wertlose Genehmigung?

Begonnen von FinderGo2, 20.11.2019 - 14:55

# sondelmanier

sondelmanier
    • Mitglieds ID: 15.028
  • 270 Beiträge
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Geschrieben 21.11.2019 - 01:12

Oh sorry Baden Württemberg... ich hab grad abgespritzt …. alles klar da kann sich der TE gleich in Stammheim als Selbststeller melden...

 

https://www.denkmalpflege-bw.de/denkmale/projekte/archaeologische-denkmalpflege/raubgraeber-und-sondengaenger.html

 

So ticken die da.... 

Im übrigen empfehle ich mal ,den Text in dem link genau durchzulesen ,insbesondere was den Paragraph 22 angeht . Der gesamte Text bezieht sich ausschliesslich auf den Paragraph 22 .Wer in nicht ausgewiesenen Grabungsschutzgebieten sucht ,und schon gar nicht gezielt nach entsprechenden Artefakten ,der hat rechtlich GAR NICHTS zu befürchten .Und braucht  nur von einem eine Genehmigung : Dem Eigentümer bzw. je nach regionaler Gesetzeslage dem Pächter . 

Das gesamte Drumherum mit potentiellen Unterschlagungen spielt erst dann eine Rolle wenn es dazu kommt !

 

Der gesamte Text ist im Prinzip total harmlos und gibt das wieder, was sowieso völlig normal und selbstverständlich ist . Es ist nur wunderbar verpackt und einschüchternd geschrieben . Insbesondere was das Antreffen von Sondlern angeht . Jeder Bürger ,der eine Straftat sieht ,ist angehalten wachsam zu sein und bei der Aufklärung mitzuwirken. Da aber ein Ottonormalverbraucher nicht wissen kann ,ob ein Sondler rechtswidrig handelt oder nicht ,soll er besser die Polizei rufen . 

Hier wird ganz klar deutllch worauf es die Verfasser abgesehen haben . Jeder ist ein potentieller Straftäter .

Das ganze ist dermassen geschickt geschrieben ,dass man die verantwortlichen in den Ämtern  unter den derzeitigen gegebenen Umständen nicht zur Rechenschaft ziehen kann. 

 

Wenn mann sich nur mal den Abschnitt `Ausweispflicht`ansieht ,dann müsste jedem klar sein dass der Verfasser auf den ersten Blick nicht mal annähernd mit den gesetzlichen Grundlagen in Deutschland vertraut ist oder jene einfach vorsätzlich missachtet. JEDER kann wo er will sein ohne einen Ausweis mit sich zu führen . Ausser in Gerichtsgebäuden etc. Es gibt in Deutschland keine Ausweispflicht bzw. keine Verpflichtung seinen Ausweis bei sich zu führen . Allerdings kann die Polizei zum Identitätsnachweis im BEDARFSFALL den Betreffenden zur Klärung dann zur Dienststelle mitnehmen. Diese angebliche Ausweispflicht ,welche am Anfang des Abschnittes schön ins Auge springt  und mit Sondlern auf Äckern scheinbar in Verbindung gebracht wird,bezieht sich einzig und allein auf eine speziell erteilte Genehmigung einer erlaubnispflichtigen Nachforschung.

 

Hier wird wieder deutlich ,dass in solchen Publikationen nichts dem Zufall überlassen wird und dass das  ganze durch und durch gut durchdacht ist. Wenn jemand meint ,dass solche Schreiben mal eben nebenbei verfasst werden ,dann ist das mehr als naiv. Da stimmt alles zu 100% ,bis zur rechtlichen Absicherung. Man muss es nur richtig lesen können. 

 

Es ist unglaublich ,wie sich vermeintlich mündige Bürger und wahlberechtigte Menschen einschüchtern ,verdummen und manipulieren lassen . 


Bearbeitet von sondelmanier, 21.11.2019 - 02:58.