Als Inhaber einer Genehmigung der unteren Denkmalbehörde kann ich dir sagen, dass eine Nachsuche auf einem eingetragenen Kulturdenkmal selbst für Inhaber einer offiziellen Genehmigung grundsätzlich verboten ist. Musst halt nachforschen, wie groß das geschützte Areal ist.
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Wertlose Genehmigung?
Begonnen von FinderGo2, 20.11.2019 - 14:55#
Geschrieben 20.11.2019 - 16:54