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Sondeln mit Erlaubniss OK oder immer eine Genehmig

Begonnen von SaschaD30, 24.01.2019 - 14:35

# sondelmanier

sondelmanier
    • Mitglieds ID: 15.028
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Geschrieben 29.01.2019 - 20:23

Was hat das Schatzregal mit der Benutzung eines -in diesem Falle vollkommen unbestimmten - Suchgerätes  zu tun ? 

 

Deutschlandweit ausser in SH darf jeder sich auf die Suche machen .

 

Deutschlandweit darf auch jeder graben wenn das Suchgerät etwas anzeigt . 

 

Die einzige Einschränkungen : 1. : Keine Erlaubnis des Grundbesitzers . In manchen Fällen bricht das Pachtrecht aber auch das Grundbesitzrecht. 

 

 2. Grabungsschutzgebiet . 

 

3. Bodendenkmal . 

 

4 . Wenn auf dem Gebiet ein Bodendenkmal behördlicherseits  vermutet wird aber nicht nachgewiesen ist , dann sollte jeder für sich entscheiden ob er die Finger davon lässt. 

 

5. Wenn einem beim ausbuddeln klar wird ,dass man mit etwas zu tun hat ,wo man besser sofort abbrechen sollte um keinen unbewussten Schaden anzurichten .  Amt informieren und die Spezialisten ranlassen . 

 

 

 

Es gibt keine Gummiparagraphen  in einem Rechtsstaat . Auch wenn das so mancher Landesarchi gerne anders hätte . Das Ergebnis wäre dann der vollendete Terror gegen die Sucher wie in SH ,wenn die Willkür zum Gesetz erklärt wird.

 

Und das war nur möglich weil das Volk geschwiegen hat . Wie zu tausenden anderen Dingen .

Wer glaubt ,dass das 1933 angefangen und 1945 geendet hat , der irrt gewaltig. Wir sind auf dem besten Weg zurück  in die Zukunft. 

 

Die Niederländer und Engländer distanzieren sich nicht umsonst  vom uns unberechenbaren Deutschen. Wir kriechen zu Millionen jenen in den Anus ,die wir schon morgen aus Amt und Würden jagen. In Revolutionen sind wir deutschen Weltmeister. Dieses Jahr ist 30 jähriges Jubiläum...