... ja, das hätte uns Sondengängern neben Geld und Zeit auch diesen ganzen bescheuerten und unnötigen Ärger erspart.
Heute habe ich das kooperativ formulierte Rundschreiben vom LDA erhalten.
Unklar bleibt, wie die "Projekte" konkret definiert sind, welche geographischen Grenzen der Begriff "Raum" hat und warum ein Vertrag unterzeichnet werden muß, wo doch die Gestzeslage eindeutig formuliert zu sein scheint. (Siehe hierzu auch die Beiträge von dino68.)
Wenn ich außerhalb des mir zugewiesenen "Raumes" etwas finde, wird dann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mich eingeleitet?
(An dieser Stelle einen herzlichen Gruß an die Mitlesenden vom LDA!)
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Änderung hess Denkmalschutzgesetzes
Begonnen von Lusaja, 03.01.2011 - 12:37#
Geschrieben 15.02.2012 - 14:43