Inhalte aufrufen



Willkommen auf dem Bodenfundforum.com
Du bist nicht angemeldet oder registriert! Gäste können bei weitem nicht alle Funktionen des Forums nutzen. Bitte melde dich an oder klicke hier um dich kostenlos zu registrieren!

Änderung des § 86a StGB

Begonnen von AlterFritz, 18.05.2017 - 13:46

# AlterFritz

AlterFritz
    • Mitglieds ID: 11.219
  • 20 Beiträge
  • Dabei seit 01-10 12
  • 14 Themen
  • 1

Geschrieben 20.05.2017 - 21:59

Da bist Du leider auf dem Holzweg! Das sind Fakten welche sich auch beweisen lassen. Nur werde ich Dir meine eigenen Aktenzeichen nicht mitteilen.

 

Gerichtsurteile - auch von Obergerichten - sind eh nicht bindend ... und die darin geäußerten Rechtsauffassungen haben im Prinzip nur Gültigkeit für den konkreten Fall, der entschieden wird.

 

Es ist aber so, dass sich i.d.R. andere, vor allem unterinstanzliche Gerichte, an den Gründen für die Entscheidung in einer bestimmten Rechtsfrage orientieren ... zwingend ist das aber nicht.

 

Das hat aber nichts mit den Bundesländern zu tun ... beim §86a geht es um Strafrecht ... und das ist Bundesrecht.

 

Im Verwaltungsrecht kann es durchaus in verschiedenen Bundesländern verschiedene Rechtslagen geben.

 

Bindend sind nur BVerfG-Urteile gem. § 31 BVerfGG: "Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden."


Bearbeitet von AlterFritz, 20.05.2017 - 22:00.