Inhalte aufrufen



Willkommen auf dem Bodenfundforum.com
Du bist nicht angemeldet oder registriert! Gäste können bei weitem nicht alle Funktionen des Forums nutzen. Bitte melde dich an oder klicke hier um dich kostenlos zu registrieren!

Das archäologische Debakel von Rülzheim

Begonnen von Eckbert, 19.02.2018 - 16:37

# Eckbert

Eckbert
    • Mitglieds ID: 13.873
  • 103 Beiträge
  • Dabei seit 18-01 16
  • 30 Themen
  • 62

Geschrieben 19.02.2018 - 16:37

Zitat von Raimund Karl / 18.02.2018
 

Vor einigen Tagen ist das Strafverfahren wegen Verdachts auf Unterschlagung des Schatzes von Rülzheim zu Ende gegangen. Das wesentlichste Ergebnis des Falls scheint zu sein, dass es sich dabei um keinen archäologischen Schatzfund im Sinne des staatlichen Schatzregals des Denkmalschutzgesetzes des Landes Rheinland-Pflanz handelt, sondern vielmehr um einen "ganz normalen" Gold- und Silberschatz ge. § 984 BGB.

Ein Fall, der anfänglich wie ein Lehrbeispiel dafür ausgesehen hat, wie man "Raubgrabungen" durch einen kleinen juristischen Trick aus dem bloße Ordnungswidrigkeits- ins Kriminalstrafrecht bringen und damit von mickrigen Geldstrafen zu massiven Haftstrafen für "illegale Nachforschungen" gelangen kann, um endlich die Metallsucher, die die NFG-Pflichten unserer Denkmalschutzgesetze missachten von ihren "Raubgrabungen" abschrecken zu können, ist letztendlich mit einer schweren Rüge für den Täter, einer bedingt ausgesetzten Geldstrafe und einer Strafzahlung von € 500 an den Dom zu Speyer zu Ende gegangen. All das letztendlich dafür, dass der Täter dem Grundeigentümer den halben wirtschaftlichen Wert der Klunker, die der aus dem Boden gerissen hatte, d.h. im Endeffekt einen Geldbetrag von geschätzt € 22.000, zu unterschlagen versucht hat. Von der halben Million €, die der angeblich qua Schatzregal schon immer Landeseigentum gewesen sein sollende "Barbarenschatz" wert gewesen sein soll, war am Ende keine Rede mehr.

In meinem neuesten Blogbeitrag schaue ich mir das archäologische Debakel von Rülzheim (https://archdenk.blogspot.co.uk/…/das-archaologische-debake…) etwas genauer an. Denn eigentlich war von Anfang an absehbar, dass das Verfahren nicht so ausgehen können würde, wie sich die archäologisch-denkmalpflegerische Fachwelt das erhofft hat. Und, was noch schlimmer ist: das hätte man auch auf Seiten der archäologischen Denkmalpflege wissen müssen. Ursache des Debakels sind also nicht irgendwelche bösen Anwälte und GutachterInnen der Verteidigung, die nur ihren Job gemacht haben, und auch nicht irgendwelche RichterInnen, ja nicht einmal die unzureichenden Gesetze; sondern dass die archäologische Denkmalpflege strafrechtliche Bestimmungen in einer Weise für denkmalschutzrechtlche Zwecke "auzuborgen" versucht hat, die dafür weder gedacht noch geeignet sind. Ursache für das Debakel sind also die Eigentore, die wir uns vor lauter Eifer endlich Erfolg zu haben selbst geschossen haben....

 
Vor wenigen Tagen ist das langjährige Gerichtsverfahren gegen den Finder des sogenannten „Barbarenschatzes von Rülzheim“ – mehr oder mi...
ARCHDENK.BLOGSPOT.COM