Da ich den Verlauf der Römerstraße etwas kenne, habe ich um eine Genehmigung zum sondeln
beim Eigentümer ( der Gemeinde) erfragt.
Wenn ich nicht völlig bescheuert bin ,dann hat der Beitragsersteller meines Erachtens nach klipp und klar sein Vorhaben erläutert .
Er will weder auf einem BD sondeln ,noch hat er dafür von irgendjemanden - egal ob Eigentümer oder Pächter - eine Erlaubnis erhalten die dieser Irgendjemand mangels Zuständigkeit gar nicht genehmigen könnte.
Es geht um das Sondeln abseits des BD`s und dafür gibt es in unserem Rechtsstaat ganz klare Schwarzaufweissniederschriften . Und zwar jene Schriften ,welche rechtlichen Bestand haben und nicht jene über die jeder wache Richter nur müde grinsen kann .
Sollte er in früheren Anfragen zu verstehen gegeben haben ,dass er gezielt nach antiken und gegebenenfalls wissenschaftlich relevanten Artefakten sucht ,dann ist der Fall klar.
Hat er keine Ahnung , ob er sich bei der Suche nach verlorenen wissenschaftlichen belanglosen Gegenständen auch auf einer alten Verbindung befindet ,welche aber nicht expliziet denkmalgesetzlich ausgewiesen ist , dann hat er freie Fahrt und kann finden was er will . Selbstverständlich unter der immerwährenden Bedingung ,dass er vermeintlich relevante Funde meldet .
Freilich darf er sich dann in dem Fall nicht dadurch abschrecken lassen was vielen anderen wiederfahren ist .
Bearbeitet von sondelmanier, 21.11.2019 - 00:44.