Als Inhaber einer Genehmigung der unteren Denkmalbehörde kann ich dir sagen, dass eine Nachsuche auf einem eingetragenen Kulturdenkmal selbst für Inhaber einer offiziellen Genehmigung grundsätzlich verboten ist. Musst halt nachforschen, wie groß das geschützte Areal ist.
Für das Bodendenkmal ist immer eine Zusammenarbeit mit dem Landesamt nötig, da diese dafür zuständig sind (Bis auf sehr wenige Ausnahmen oder besondere Fälle, aber das Landesamt muss dabei immer in Kenntnis gesetzt werden).
Zu deiner Antwort muss noch hinzugefügt werden, dass ebenso ein Umkreis von 50 - 200 Metern (Je nach Vorgabe in deinem Bundesland) Abstand vom Bodendenkmal einzuhalten ist. Ich würde Dir empfehlen, Dir einen direkten Kontakt zu einer zuständigen Doktorantin des Landesamtes für Archäologie Deines Bundeslandes zu suchen und Dich über diesen Weg zu erkundigen.
Liebe Grüße :)
Bearbeitet von SondlerAs, 20.11.2019 - 17:25.