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Kriegsgebiet im Münsterland?

Begonnen von Scotty, 11.06.2006 - 21:03

# athen

athen
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Geschrieben 12.06.2006 - 14:54

Grabungserlaubnis von der Denkmalschutzbehörde und Erlaubnis vom Eigentümer sind nicht das Gleiche. Wenn Du sicher gehen willst, brauchst Du beides. Sonst könnte Dich die Polizei hops nehmen. Aber Deine Entscheidung.

In Wäldern sind nach Meinung der Archäologen eventuelle Bodendenkmäler noch ungestört, d.h. nicht wie auf Äckern durch die Bearbeitung weitgehend "verwüstet". Und um den Zusammenhang der Denkmäler in Wäldern nicht zu zerstören durch z.B. ungenehmigte Grabungen ist das Sondeln in der Regel dort erstmal nicht erlaubt.

P.S.: Das Genehmigungsverfahren in NRW ist nach meinen Erfahrungen bei weitem nicht so kompliziert wie in anderen Bundesländern.