Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem im Besitzt einer Suchgenehmigung für meinen Heimatort in Niedersachsen. Darin steht, dass die Suche im markierten Gebiet mit Ausnahme von Waldgebieten und Naturschutzgebieten erlaubt ist. Wie sieht es mit Wiesen und Grünflächen aus? Hat da jemand Erfahrung? Diese sind ja nun nicht extra ausgeschlossen. Ich habe dazu ein wenig recherchiert, konnte aber keine eindeutigen Antworten erhalten.
Hier in der Umgebung sind viele Grünflächen am Stadtrand die nicht genutzt werden und vermutlich der Stadt gehören. Benötige ich da eine Genehmigung des Ordnungsamts oder darf ich die öffentlichen Flächen einfach absuchen? Vielleicht kann mich jemand aufklären.
Gruß
Lars