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NFG

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13 Antworten in diesem Thema

  #1
Deinhardt

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Mal Hand aufs Herz, hat hier irgendjemand eine nachforschungsgenehmigung? Ich hatte gestern ein Gespräch mit unserem Kreisarchäologen und habe danach gefragt, aber die Antwort bekommen dass ich auf ne Warteliste müsste. Der Landkreis hat "SCHON" 10 Sondengänger.

Abhalten wird mich das jedenfalls nicht.



  #2
sondelmanier

sondelmanier

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Wofür brauchst du denn eine bzw. mit welcher Begründung? Auf was sind die 10 Sondengänger denn angesetzt wo du mitmachen willst?



  #3
hack240

hack240

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Spender

In Bayern brauche ich keine Nachvorschungsgenehmigung ausser auf Bodendenkmälern, und die bekommt der normal sterbliche nicht.
Auf allen anderen Flächen reicht die Erlaubnis vom Grundbesitzer das ist bei den meisten Landwirten kein Problem. :-)


  #4
sondelmanier

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Das ist überall so ausser in SH . Dort hat die Volksverblödung die Oberhand. 



  #5
Deinhardt

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Ich komme aus Niedersachsen. Die 10 Sondengänger sind auf Nichts angesetzt, sondern das sind die Leute, die eine offizielle Erlaubnis zur Suche haben. Mehr möchte unser Archäologe aber nicht betreuen, daher gibts keine weiteren NFGs.

 

Er hat mir ne Weile erklärt, dass ich ja gegen geltendes Gesetz verstoße ohne NFG, dass er Diese ausstellt und dass ich keine bekomme, bla bla bla usw.

 

Dazu sollte ich mir diesen Text aus dem Denkmalschutzgesetz ansehen.

 

 

 

1Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.

 

2Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung einer staatlichen Denkmalbehörde stattfinden.

 

 

 

Halten tu ich davon Nichts und der Detektor verschwindet auch nicht im Schrank. Ich wollte nur mal wissen ob ihr schon mal was davon gehört habt.



  #6
sondelmanier

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Diese 10 Sondengänger sind wohl einfach nur Vollspacken die nach einer Genehmigung gebuhlt haben wofür sie laut Gesetz gar keine brauchen. Wenn sie dafür eine ausgestellt bekommen haben dann entbehrt das jeglicher gesetzlichen Grundlage. Damit wären sie ungültig . 

 

Wenn ich Fahrrad fahren will und mir stellt ein Beamter einen Führerschein dafür aus ist das derselbe Unfug . 



  #7
Deinhardt

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Man soll einen 2 tägigen Theorie-Kurs und einen Praxiskurs machen, bevor diese Genehmigung Ausgestellt werden kann. Aber wie gesagt, man würde auf ner Warteliste landen und vielleicht Jahre warten. Deutsche Gesetzgebung halt. Dummheit schwarz auf Weiß.



  #8
sondelmanier

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Dummheit ist wer sich solch einen Schwachsinn einreden lässt . Wer selber nicht lesen und verstehen kann sollte sich beim Rechtsanwalt eine Antwort einholen . Der sagt einem was man darf und was nicht. 



  #9
Deinhardt

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Hast du da mal einen Text oder so, den ich im Zweifel vorlegen kann? Ich habe gestern mal gesucht, aber tatsächlich nur Texte gefunden, welche die Aussage des Archäologen bekräftigen.



  #10
argos

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Habe mich mal gefragt warum GG. Art. 5 (3) nicht anwendung findet. Dain heißt es schließlich: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Welches Gesetzt steht über dem Grundgesetz und setzt diesen Artikel außer Kraft?

 

Ich denke dabei immer an die Hochverehrten Vorfahren, welche Ende des 19. Anfang 20.Jh. öfters Hügelgräber öffnungen und einfache Grabungen mit ihren Schulklassen vorgenommen haben. Viele Erkenntnisse wurde damals so öffentlich gemacht. Die brauchten doch schließlich auch keine GEnehmigung!

 

Ich bin da kein Fachmann, mich würde aber eine Jristische Erkärung diesbezüglich interessieren.



  #11
Akussel

Akussel

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Wo hast du den beim Archi?

Was der sondelmeier sagt ist nicht ganz richtig.

 



  #12
Deinhardt

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Wo hast du den beim Archi?

 

Die Frage verstehe ich nicht ganz



  #13
Akussel

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Oh vertippt.

Wo warst du beim Archäologen


Oh vertippt.

Wo warst du beim Archäologen, GF oder WOB



  #14
Deinhardt

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