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Undank ist der Welten Lohn....
#1
Geschrieben 10.07.2018 - 06:04
#2
Geschrieben 10.07.2018 - 08:02
Morsche,
jau ich kenne den Finder und die Geschichte bereits. Wir waren alle..ich sag mal..erstaunt. Er würde es trotzdem wieder so machen den Seitenhieb finde ich klasse!!!
Liebe Grüße Daniel
#3
Geschrieben 10.07.2018 - 21:04
plot twist: es war der Ring den buschi50 am samstag gefunden hat
#4
Geschrieben 11.07.2018 - 16:31
Ich hatte auch mal einen goldenen Ehering dem Besitzer nach Hause getragen (Kontaktaufnahme über Standesamt). OK, Danke hat er gesagt, aber echte Freude sieht anders aus. Auch wusste dieser Trottel, dass ich am nächsten Tag zu ihm komme und ihm die 700€ in Form von Gold bringe. Ich hätte in so einem Fall einen Gutschein für ein Essen zu zweit überreicht o.ä..... der aber nicht.
Egal. Ich habe es einmal probiert und daraus gelernt. Auf spätere Versuche habe ich es nicht mehr ankommen lassen und zwei weiteren Ringe direkt zum Ankäufer gebracht. Da hat sich dann wenigstens einer gefreut, und das war ich.
#5
Geschrieben 12.07.2018 - 06:42
Dann das nächste mal zum Fundbüro - dann kriegste glaub 5%. Und wenn er nicht abgeholt wird in 6 Monaten, dann gehört er rechtmäßig Dir.
#6
Geschrieben 12.07.2018 - 08:07
Dann das nächste mal zum Fundbüro - dann kriegste glaub 5%. Und wenn er nicht abgeholt wird in 6 Monaten, dann gehört er rechtmäßig Dir.
Hallo,
ist es nicht so das nur wenn der Verlierer sich meldet und den Fund abholt auch dann nur die 5% Finderlohn fällig sind?
GFGL
Patzinator
#7
Geschrieben 12.07.2018 - 09:49
So ein Arschl...
#8
Geschrieben 12.07.2018 - 10:02
Genau, wenn der Finder ihn abholt, dann hast Du Anspruch auf den Finderlohn.
Wenn er ihn nicht abholt, dann gehört der Fund Dir (oder nach BGB 50% Dir und 50% dem Grundstückseigentümer, der davon nix weiß)
Wenn Du Ihn nicht abgibst oder meldest, dann nennt man es Unterschlagung.
#9
Geschrieben 12.07.2018 - 10:45
Genau, wenn der Finder ihn abholt, dann hast Du Anspruch auf den Finderlohn. Wenn er ihn nicht abholt, dann gehört der Fund Dir (oder nach BGB 50% Dir und 50% dem Grundstückseigentümer, der davon nix weiß) Wenn Du Ihn nicht abgibst oder meldest, dann nennt man es Unterschlagung.
...und wenn man den Grundstückseigentümer nicht in Kenntniss setzt,....wie nennt man das?
Beste Grüsse
#10
Geschrieben 12.07.2018 - 12:07
Uups, vergessen
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